29.01.2014

Eindeutige Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit von Bauteilen wird zur Vorschrift

Die Umstellung der Normen DIN 18800-7 und DIN V 4113-3 auf die Norm DIN EN 1090 bereitet aktuell in einigen Betrieben Kopfzerbrechen.

Mit der Veröffentlichung der europäischen Norm DIN EN 1090-1 wurden Richtlinien für die Ausstellung von Leistungserklärungen für „Tragende Stahl- und Aluminiumbauteile und Bausätze" geschaffen. Diese Leistungserklärungen wurden aufgrund einer neuen EU-Richtlinie für Bauprodukte notwendig.

Dies bedeutet, dass sich jeder Betrieb, der in Zukunft im bauaufsichtlichen Bereich Bauteile aus Stahl oder Aluminium herstellt, an die neue Norm halten muss. Die Norm wird in den Niederlanden, der Schweiz und in Österreich bereits angewendet und wird in Deutschland nach der Koexistenzphase ab dem Stichtag 01. Juli 2014 Pflicht. Auftraggebern wird ab diesem Zeitpunkt vorgeschrieben, ausschließlich Bauteile bei Betrieben zu beziehen, welche von notifizierten Stellen geprüft und zertifiziert wurden.

Voraussetzung für die Ausstellung von Leistungserklärungen nach DIN EN 1090-1 ist eine funktionierende werkseigene Produktionskontrolle (WPK) und eine erfolgreich durchgeführte Erstprüfung, welche durch eine notifizierte Stelle zertifiziert wird.

Die ständig notwendige Überwachung der Produktion muss selbstverantwortlich vom Hersteller eingerichtet, dokumentiert und aufrechterhalten werden. Zusätzlich wird eine laufende Überwachung der WPK durch die notifizierte Stelle durchgeführt.

Eine auf dem Bauteil dauerhaft angebrachte Kennzeichnung, wie z.B. eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer, vereinfacht die Identifizierung und Zuordnung jedes einzelnen Bauteils enorm und gewährleistet eine eindeutige Rückverfolgbarkeit.

Grundsätzlich muss sichergestellt werden, dass alle Produkte, die den Betrieb verlassen, die deklarierten Leistungsmerkmale aufweisen und zugeordnet werden können. Erst dann kann die notwendige EG-Konformitätserklärung ausgestellt werden.

Auf Grundlage der Konformitätserklärung darf die Anbringung einer CE-Kennzeichnung erfolgen. Das CE-Zeichen muss der Richtlinie 93/68/EWG entsprechen und am Produkt oder auf den Begleitdokumenten angebracht werden. Die Kennzeichnung besteht aus den zwei Buchstaben „CE" in einem vorgegebenen Raster. Wenn keine weiteren Rechtsvorschriften gelten, beträgt die Mindesthöhe 5mm.

Bei der Handbucherstellung für die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) unterstützen einige Verbände und Gesellschaften der Metallbauer.

Für die korrekte und dauerhafte Kennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit und für die Markierung der normgerechten CE-Kennzeichnung bietet die MARKATOR Manfred Borries GmbH professionelle Unterstützung. Durch jahrelange Erfahrungen in der Markierbranche und durch ein vielfältiges Produktprogramm hilft das Ludwigsburger Unternehmen bei der Lösung Ihrer Markieraufgabe. Ob ein Tischmarkiersystem zur Markierung von Typenschildern die auf das Bauteil montiert werden können, oder ein akkubetriebenes Handmarkiersystem für die mobile Markierung von großen Bauteilen auf dem gesamten Werksgelände – eine kompetente Beratung ist bei den Mitarbeitern von MARKATOR Ehrensache.